AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Anne Matthes (Dienstleistungsvertrag)

 

Version vom 05.06.2022

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Anne Matthes – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch erhebt. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

 

2Vertragsgegenstand

2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Buchungen von Vorträgen, Trainings, Workshops, Seminaren und Kursen (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) des Dienstleisters, die der Auftraggeber mit dem Dienstleister hinsichtlich der auf der Website des Dienstleisters dargestellten Veranstaltungen abschließt.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Anmeldung über die Buchungswebsite sowie durch das Anklicken des Buttons „buchen“ und die damit übermittelten Daten zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist Beschreibung auf der Buchungsseite zu entnehmen. 

3.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Dienstleister versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Dienstleister oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 

3.4 Sofern der Auftraggeber ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Auftraggeber für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich werden folgende Fristen gesetzt:

  • eine Frist von 48 h vor Leistungsbeginn für natürliche Personen 
  • eine Frist von 7 Tagen vor Leistungsbeginn für Bildungseinrichtungen sowie juristische Personen

4.3 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes.

4.4 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Österreichischen Nationalbank – zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

5. Leistungsumfang

5.1 Der Dienstleister bietet sowohl Präsenz- als auch Online- Veranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website beziehungsweise der Buchungswebsite des Dienstleisters zu entnehmen. 

Die Präsenzveranstaltungen finden in von dem Dienstleister ausgewählten Räumlichkeiten statt. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters auf seiner Website nichts anderes ergibt.

5.2 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.3 Der Dienstleister erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Dienstleister aber nicht. Insbesondere übernimmt der Dienstleister keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Dienstleister keinen Einfluss hat. 

5.4 Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Ferner darf der Dienstleister sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Veranstaltungsleiters für die ausgewählte Veranstaltung, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung auf der Buchungswebsite des Dienstleisters nichts anderes ergibt.

5.5 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.6 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt.

5.6.1 Handelt es sich beim Auftraggeber um eine Bildungseinrichtung, so obliegt die Aufsichts- sowie Fürsorgepflicht der Teilnehmer (Kinder und Jugendlichen) beim Auftraggeber sowie dessen Personal.

5.6.2. Handelt es sich beim Auftraggeber um eine Bildungseinrichtung oder juristische Person, so verpflichtet sich diese ebenfalls, eine kostenlose und geeignete Räumlichkeit für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. 

5.6.3 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Gerätschaften zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

6. Verschwiegenheitspflicht

Soweit eine der Vertragsparteien im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehungen Kenntnis von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei bzw. der jeweils eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (insbesondere technische Informationen sowie Informationen über geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) erlangt, ist diese zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragserfüllung weiter.

 

7. Haftung

7.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

7.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

7.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

7.4 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

8. Gewährleistung

8.1 Der Dienstleister kann sich vom Anspruch auf Preisminderung und Aufhebung des Vertrages befreien, indem er innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl die mangelfreie Leistung erbringt oder in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt bzw. das Fehlende nachträgt. Bei Mängeln ist der Dienstleister berechtigt, jeweils innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl die mangelfreie Leistung zu erbringen oder in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung durchzuführen bzw. das Fehlende nachzutragen. Einen Mangel hat der Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe geltend zu machen. Für die Tatsache, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorgelegen ist, obliegt dem Auftraggeber die Beweisführung. 

8.2 Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung der ausgetauschten Leistungen durch den Auftraggeber hat dieser dem Dienstleister eine angemessene Abgeltung für die Benützung zu leisten. 

 

9. Änderung der Veranstaltung

Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Dienstleisters zu verlangen. Sollte dies aufgrund des Angebots des Dienstleisters nicht möglich sein, so ist der Auftraggeber berechtigt unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Dienstleisters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.

 

10. Beendigung 

10.1 Sollte die Leistung aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, so ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Beruht die Vertragsbeendigung auf Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, gebührt ihm das volle Entgelt. In allen anderen Fällen hat ihm der Auftraggeber ein aliquotes Entgelt zu leisten.

 

11. Nutzungsrechte

11.1 Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien.

11.2 Veranstaltungs- und Lehrmaterialien dürfen von dem Teilnehmer ausschließlich zum privaten Gebrauch genutzt werden.

 

12. Gerichtsstand

12.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

12.2 Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

 

13. Sonstige Bestimmungen

13.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

13.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

13.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:

Anne Matthes

Telefon: 0043 677 63 12 14 11

Email: Anne.Matthes@unverwuestlich.at